Habt ihr eigentlich einen Ehevertrag? “Neee, sowas brauchen wir nicht” – “Ach nö, ist doch unromantisch”. Mag sein. Fakt ist nur: Auch wenn ihr keinen eigenen Ehevertrag ausarbeitet, geht ihr mit der Eheschließung einen Vertrag ein. Nur, dass dann nicht ihr die Regeln macht, sondern Vater Staat. Ich bin keine studierte Juristin und ich weiß, dass Jurist*innen gerne um Worte streiten, ich bitte euch an dieser Stelle mir Ungenauigkeiten in der Begriffswahl zu verzeihen.
@5050elternschaft heisst mein Instaaccount genau eben dazu…
Wenn ihr eine Ehe schließt, dann treten die zugehörigen Rechtswirkungen ein, ganz egal, ob ihr mal an entsprechender Stelle im bürgerlichen Gesetzbuch nachgeschlagen habt, was das heißt und einschließt. Im Prinzip unterschreibt ihr bei der Trauung “blind” einen Vertrag. Würdet ihr doch bei keinem anderen Vertrag tun, oder?
Ein (zusätzlich) geschlossener Ehevertrag kann aber Dinge regeln, die besonders dann wichtig sind, wenn ein_e Ehepartner_in wegen der Kinderbetreuung beruflich kürzer oder zurück tritt:
- Unterhalt nach der Scheidung: Im “klassischen” Fall, in dem die Mutter kürzer oder ganz aus dem Beruf tritt hätte sie nach einer Scheidung keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn das jüngste Kind älter als drei Jahre ist. Um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten müsste sie wieder mehr/Vollzeit arbeiten. Hier könnte man festlegen: Wer sich mehr um die Kinder kümmert und darum weniger lohnarbeiten kann bekommt Unterhalt, so lange die Kinder jünger als 14 sind (oder noch zu Hause wohnen oder was auch immer).
- Altersvorsorge: Zwar werden bei einer Scheidung Rentenpunkte geteilt, aber ist ein_e Ehepartner_in beruflich zurück getreten und hat darum einen geringeren Rentenanspruch, kann man auch hier (auch schon während der Ehe) Vorsorge treffen: Der mehr verdienende Partner kann eine bestimmte Summe zur Seite legen oder in Wertpapiere anlegen, um diese Rentenlücke zu begleichen.
Das sind nur wenige, aber sehr wichtige Punkte. Und noch viel wichtiger sind sie eigentlich für alle Paare, die unverheiratet sind. Denn hier fällt bei einer Trennung auch der Zugewinnausgleich weg. Und unromantisch? Nun ja, jede_r versteht Romantik anders, aber ich finde nichts romantischer als sich umeinander zu kümmern und Gedanken zu machen, wie man im Worst Case miteinander umgeht. Wem ein Ehevertrag (oder eben ein nicht-ehelicher Zivilvertrag) zu umständlich und aufwendig ist, kann ja ähnlich wie bei einem Testament, handschriftlich zu Papier bringen, wie man bei einer Scheidung füreinander sorgen will. Das wäre zwar nicht rechtlich bindend, aber vielleicht moralisch. Soll bei manchen ja ausreichen.